Fachkräftemonitor Sachsen

Ein Produkt der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Methodik

Erläuterung der Berechnungsmethodik sowie der zugrundeliegenden Annahmen

In der nachfolgenden schematischen Darstellung werden das Zusammenspiel von Fachkräfteangebotspotenzial und Fachkräftenachfragepotenzial auf dem Arbeitsmarkt sowie deren Zusammensetzung im Fachkräftemonitor dargestellt.

Quelle: WifOR, 2020, eigene Darstellung

Das Angebotspotenzial zum Zeitpunkt t+1 (bspw. im Jahr 2020) setzt sich aus dem Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvpB), der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (aGeB) sowie der gemeldeten Arbeitslosen (AL) zum Zeitpunkt t (Jahr 2019) sowie der Summe der Neuzugänge aus Studien- (SA) und Ausbildungsabsolventen (AA) und den inner- und außerdeutschen Wanderungsbewegungen bis zum Zeitpunkt t+1 (Jahr 2020) zusammen. Gemindert wird das Arbeitsangebotspotenzial zum Zeitpunkt t+1 (Jahr 2020) durch die altersbedingt ausscheidenden Erwerbstätigen (RE). Aus der Aggregation dieser Größen lässt sich das gesamte auf dem Arbeitsmarkt vorhandene Angebot an Arbeitskräften zum Zeitpunkt t+1 (Jahr 2020) berechnen.

Das Nachfragepotenzial zum Zeitpunkt t+1 (Jahr 2020) ergibt sich aus dem Bedarf seitens der Unternehmen. Dabei setzt sich der Bedarf einerseits aus der Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten zum Zeitpunkt t (Jahr 2019), welche zusammen die gedeckte Nachfrage bilden, und andererseits aus der ungedeckten Nachfrage zum Zeitpunkt t+1 (Jahr 2020) zusammen. Die ungedeckte Nachfrage kann als Summe des demografiebedingten Ersatzbedarfs und des konjunktur- und strukturbedingten Ergänzungsbedarfs verstanden werden.

Ein Fachkräfteüberschuss auf dem Arbeitsmarkt tritt definitionsgemäß dann auf, wenn das Fachkräftepotenzial größer als die Fachkräftenachfrage ist. Umgekehrt entsteht ein Fachkräfteengpass, wenn die Arbeitsnachfrage größer ist als das Arbeitsangebot. Dieser Zusammenhang ist nicht ausschließlich für den Gesamtarbeitsmarkt gültig, sondern auch für das Angebot an bzw. die Nachfrage nach einzelnen Qualifikationen bzw. Berufsgruppen.

Bei der Modellierung wird, wie aus der Darstellung hervorgeht, methodisch zwischen dem Fachkräfteangebotspotenzial und dem Fachkräftenachfragepotenzial sowie zwischen einer Vergangenheitsbetrachtung der Fachkräfteentwicklung in den Jahren 2007 bis 2019 und einer Zukunftsbetrachtung bis ins Jahr 2030 unterschieden.

Modellierung der Angebotsseite

Das Arbeitsangebotspotenzial (AP) setzt sich zum Zeitpunkt t aus den folgenden Komponenten zusammen:

APt = SvpBt + aGeBt + ALt
mit SvpBt : sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Zeitpunkt t, aGeBt : ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte zum Zeitpunkt t, ALt: gemeldete Arbeitslose zum Zeitpunkt t, mit t = 2007 ... 2019.

Wie der voranstehenden Formel zu entnehmen ist, ist in der Vergangenheits- bzw. Istbetrachtung davon auszugehen, dass lediglich die Arbeitslosen als zusätzliches Fachkräfteangebot zur Verfügung stehen. Die Studien- und Ausbildungsabsolventen gehen entweder direkt einer sozialversicherungspflichtigen bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nach oder aber melden sich arbeitslos. Um der Humankapitalentwertung von Fachkräften Rechnung zu tragen, werden Arbeitslose mit einer Arbeitslosendauer von über zwei Jahren aus dem Angebot herausgerechnet.Nachdem der Beschäftigungsstand im Ausgangsjahr t ermittelt wurde, erfolgt in einem nächsten Schritt die Fortschreibung der Daten bis in das Jahr 2030. In nachstehender Formel ist der funktionale Zusammenhang des Angebotspotenzials (AP) zum Zeitpunkt t+1 aufgeführt.

APt+1 = f(APt, AAt+1+, SAt+1+, REt+1-)
mit APt+1: Angebotspotenzial zum Zeitpunkt t+1, AAt+1: Ausbildungsabsolventen zum Zeitpunkt t+1, SAt+1: Studienabsolventen zum Zeitpunkt t+1, REt+1: Renteneintritte zum Zeitpunkt t+1, mit t= 2020 ... 2030.

Die prognostizierten Werte des Angebotspotenzials sind demnach Funktionen des Arbeitsangebotspotenzials (AP) zum Zeitpunkt t, der Ausbildungsabsolventen (AA) und der Studienabsolventen (SA) zum Zeitpunkt t+1 sowie der Zahl der Renteneintritte (RE) im Jahr t+1. Die in der Formel angegebenen Vorzeichen verdeutlichen, ob die Einflussfaktoren positiv oder negativ auf die prognostizierte Größe wirken.

Studien- und Ausbildungsabsolventen im Jahr t+1

Neben der demografischen Entwicklung der bereits Beschäftigten, werden vor allem die Zugänge aus Studien- und Ausbildungsgängen maßgeblich das Arbeitsangebotspotenzial der kommenden Jahre bestimmen. Die zukünftige Entwicklung dieser Größe ist von vielen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl der Studien- und Ausbildungsplätzen an Schulen und Universitäten, der Entwicklung der Studienzugangsberechtigungen, aber auch von der Attraktivität der relevanten Berufsbilder abhängig.

Zur Ermittlung der Studien- und Ausbildungsabsolventen kann auf Studien- bzw. Ausbildungszahlen des Statistischen Bundesamtes sowie der Kultusministerkonferenz zurückgegriffen werden.

Wanderungsbewegungen im Jahr t+1:

Zur Berücksichtigung der Wanderungsbewegungen für die Prognosejahre müssen gesonderte Annahmen getroffen werden. An dieser Stelle muss nach Außenwanderung und Binnenwanderung unterschieden werden. Zur Berücksichtigung zukünftiger ausländischer Beschäftigter wird eine Fortschreibung der Salden der Jahre 2000 bis 2018 der ausländischen (ohne Deutsche Nationalität) sozialversicherungspflichtig sowie der geringfügig entlohnt Beschäftigten durchgeführt. Diese Salden werden anschließend um die Binnenmigration sowie die Wechsel in und aus Arbeitslosigkeit (bezogen auf die Ausländer) bereinigt. Für die Berücksichtigung der Außenwanderung kann auf Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen werden, die auf Berufsebene vorliegen.

Für die Berücksichtigung der Binnenwanderung zwischen den Bundesländern in den Prognosejahren wird daher eine Fortschreibung der arbeitsmarktrelevanten Wanderungssalden (15 bis 65 Jahre) der Jahre 2011 bis 2016 durchgeführt. Die Daten stammen vom statistischen Bundesamt und können nicht nach Berufen unterschieden werden. Daher erfolgt die Verteilung der Binnenmigration anhand der Berufsstruktur des Angebotspotenzials.

Renteneintritte im Jahr t+1:

Für die Berechnung der Renteneintritte muss die Altersstruktur des Fachkräfteangebotspotenzials berücksichtigt werden. Diesbezüglich werden die Daten der Bundesagentur für Arbeit verwendet und um die bundeslandspezifischen demografischen Angaben des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung ergänzt. Für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ausschließlich geringfügig Beschäftigten sowie der gemeldeten Arbeitslosen wird ein Renteneintrittsalter von aktuell 65 Jahren angenommen das bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre ansteigt. Die altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten lassen einen Ersatzbedarf entstehen.

Modellierung der Nachfrageseite:

Die Fachkräftenachfrage des Arbeitsmarktes setzt sich, wie in der obenstehenden Abbildung verdeutlicht, aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Basis: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvpB) sowie ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGeB)
  • Ergänzungsbedarf: konjunkturbedingter und strukturbedingter Ergänzungsbedarf
  • Ersatzbedarf: demografiebedingter Ersatzbedarf

Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten bilden die Basis und damit gleichzeitig die gedeckte Fachkräftenachfrage. Diese beiden Komponenten der Nachfrageseite sind identisch zur Angebotsseite. Die ungedeckte Fachkräftenachfrage setzt sich aus dem konjunktur- und strukturbedingten Ergänzungsbedarf sowie dem demografiebedingten Ersatzbedarf zusammen. Ersatzbedarfe ergeben sich aus den altersbedingt ausscheidenden Erwerbstätigen, die entsprechend unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung für Zusatzbedarfe sorgen. Ergänzungsbedarfe bzw. -überschüsse resultieren aus der konjunkturellen Entwicklung und dem wirtschaftlichen Strukturwandel. Um die potenzielle Fachkräftenachfrage der Unternehmen prognostizieren zu können, werden die Daten der HK-Unternehmensbefragungen zur Konjunktur- und Beschäftigungsentwicklung in den ausgewiesenen Wirtschaftszweigen verwendet. Die Berücksichtigung der HK-Unternehmensbefragungen als Beschäftigungsindikatoren haben den Vorteil, dass der - in Abhängigkeit der konjunkturellen Lage - wirtschaftszweigspezifisch sehr unterschiedlichen Fachkräftenachfrage der Unternehmen Rechnung getragen werden kann. Da die HK-Beschäftigungsindikatoren nur für die Wirtschaftszweige vorliegen, erfolgt eine Umrechnung über die deutschlandweite Berufsstruktur auf berufsspezifische Indikatoren. Um die potenzielle Nachfrage der Unternehmen prognostizieren zu können, werden die IHK-Beschäftigungsindikatoren verwendet. Diese lassen wesentlich bessere Aussagen hinsichtlich der Nachfrage der Unternehmen zu als die bei der BA gemeldeten offenen Stellen oder die Anzahl der Stellenanzeigen. Jedoch liegen auch die IHK-Indikatoren nur für Wirtschaftszweige vor. Daher erfolgt eine Umrechnung über die deutschlandweite Berufsstruktur auf berufsspezifische Indikatoren. Aufgrund dieser Umrechnung können erstmals auf Basis einer fundierten Datenreihe Aussagen über die berufsspezifische Nachfrage in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung getroffen und auch prognostiziert werden. Die Verwendung der IHK-Beschäftigungsindikatoren hat zudem den Vorteil, dass auch der - in Abhängigkeit der konjunkturellen Lage - sehr unterschiedlichen Nachfrage der Unternehmen Rechnung getragen werden kann. Diese Beschäftigungsindikatoren werden mit den prognostizierten Beschäftigtenzahlen multipliziert.Zur Prognose zukünftiger Entwicklungen werden die langfristigen Wachstums- und Erwerbstätigenprognosen nach Wirtschaftszweigen von der Prognos AG verwendet. Diese wirtschaftszweigspezifischen Wachstumsraten werden über die deutschlandweite Veränderung der Berufsstruktur - eine Prognose der Berufsstruktur bis zum Jahr 2030 wird auf Basis der zurückliegenden Entwicklungen durchgeführt - in berufsspezifische Wachstumsraten umgerechnet. Die Verteilung des branchenspezifischen Nachfragepotenzials auf die Regionen erfolgt über die aktuelle Beschäftigungsstruktur.

Datenbasis

In die Berechnung des Fachkräfteangebotspotenzials fließen Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes Sachsens, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der sächsischen Industrie- und Handelskammern in das Modell ein. In die Berechnung des Fachkräftenachfragepotenzials gehen im Wesentlichen die Ergebnisse der IHK-Konjunkturumfragen ein. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern befragen dreimal pro Jahr ihre Mitgliedsunternehmen nach ihrer Geschäftslage, ihren Geschäftserwartungen sowie ihrer geplanten Beschäftigungsentwicklung. Die IHK-Konjunkturumfragen werden um wirtschaftszweigspezifische Wachstums- und Beschäftigungsdaten und um Daten zur Entwicklung der Berufsstruktur ergänzt.

Die aktuelle Version des Fachkräftemonitors orientiert sich an der neuen Klassifizierung der Berufe (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit sowie an der neuen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 08.